Anwaltsgebühren
Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
Qualitative Rechtsberatung muss nicht teuer sein
Meist kommen Mandanten erst dann auf einen Rechtsanwalt zu, wenn ihnen keine andere Option mehr bleibt. Ein Grund für die bestehende Angst ist die Unklarheit über die finanzielle Belastung und die Befürchtung, dass nicht transparente, vielleicht auch viel zu hohe Kosten mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anfallen könnten.
Qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung muss jedoch nicht unerschwinglich sein. Über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten klären wir Sie daher gerne jederzeit unverbindlich auf. Uns ist wichtig, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? In dem Fall übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Selbstverständlich kümmern wir uns für Sie bei Bedarf um die Deckungsschutzanfrage.
Außergerichtliche Beratung
Die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung sind seit dem 01.07.2006 ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nun dazu angehalten, für ihre beratenden Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber zu treffen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen als Mandant spezielle Beratungstarife an.
Weitere Gebühren
Alle anderen Fälle sind nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die entstehenden Gebühren sind dabei streitwertabhängig, wobei die Anwaltsgebühren mit Höhe des Streitwerts steigen. Daher ist die Angabe fester Kostengrößen hier nicht möglich, sondern höchst fallabhängig. Gerne klären wir Sie jedoch jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
Prozesskostenhilfe
Für den Fall, dass Rechtssuchende aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anfallenden Rechtsanwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Vertretung als auch für Beratungshilfe und im Prozessfall.
Nehmen Sie Kontakt auf
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